Kurzclips

Richter vertagen Entscheidung im Fall Julian Assange

Auch nach dem zweiten Tag der Anhörungen ist keine Entscheidung über eine Auslieferung des Journalisten Julian Assange aus der britischen Untersuchungshaft in die USA abzusehen. Die Richter vertagten ihre Entscheidung.

Ein Beschluss über die Auslieferung von Julian Assange in die USA ist noch nicht abzusehen. Nach Ende der zweitägigen Anhörungen vor einem Londoner Gericht haben die Richter ihre Entscheidung vertagt, ob dem WikiLeaks-Gründer ein Berufungsverfahren offensteht. Dies berichtet unter anderem die Hamburger Zeit.

Sollte der 52-jährige Australier tatsächlich von Großbritannien in die USA ausgeliefert werden, drohen ihm dort 175 Jahre Haft. Das Berufungsverfahren stellt nach Lage der Dinge die letzte Chance dar, eine Abschiebung zu verhindern.

Am gestrigen Dienstag begann die Anhörung, die die letzte ihrer Art sein dürfte. Assange hatte bereits gegen eine Überstellung Berufung eingelegt, allerdings war der Antrag abgelehnt worden. In der aktuellen Londoner Anhörung soll der entsprechende Antrag abermals geprüft werden. Sollte er auch dieses Mal abgelehnt werden, bliebe Assange nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als letzte Appellationsinstanz.

Assange, der durch jahrelange Haft gesundheitlich schwer angeschlagen ist, konnte an der Anhörung nicht persönlich teilnehmen. Sein Anwalt Edward Fitzgerald erklärte, Assange werde aufgrund "einer gewöhnlichen journalistischen Praxis" strafrechtlich verfolgt.

Mehr zum Thema - Presseberichte: Richter vertagen Entscheidung im Fall Julian Assange

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.