Deutschland

Spionageprozess in Düsseldorf: "Kanapees in der russischen Botschaft"

Ein 65-jähriger Vertriebsleiter wurde in Düsseldorf wegen Spionage angeklagt. Es geht aber nicht um die Weitergabe von Geheimnissen, die Vorwürfe beziehen sich auf Kontakte zu russischen Stellen. Damit geht es um eine Erweiterung des Begriffs der Spionage.
Spionageprozess in Düsseldorf: "Kanapees in der russischen Botschaft"Quelle: www.globallookpress.com © Christoph Reichwein (crei) via w

In Düsseldorf steht der deutsche Vertriebsleiter eines US-Unternehmens vor Gericht, weil ihm die Bundesstaatsanwaltschaft "besonders schwere geheimdienstliche Agententätigkeit" vorwirft. Betont wird dabei insbesondere, er sei Reserveoffizier der Bundeswehr, obwohl er unwidersprochen beteuerte, keinerlei Zugang zu geheimen Informationen gehabt zu haben. Die Tatsache, dass sein Strafverteidiger Vertragsanwalt des Bundeswehrverbandes ist, legt nahe, dass der Verband das ähnlich sieht.

Die Tagesschau führte in ihrem Bericht als Beispiele für "rege Kontakte nach Russland" unter anderem eine Teilnahme in Uniform an einer Kranzniederlegung zum Tag des Sieges an, sowie die Organisation zweier Diskussionsveranstaltungen mit dem russischen Militärattaché beim Bundeswehrverband zu den Themen Ukraine und Syrien. "Nach den Kranzniederlegungen mit roten Nelken habe es in der russischen Botschaft immer Kanapees gegeben."

Insbesondere seine Kontakte zum Militärattaché der russischen Botschaft werden ihm vorgehalten. Dieser sei, so die Behauptung, Angehöriger des russischen Militärgeheimdienstes GRU. Nun ist es die explizite Funktion von Militärattachés (auch der deutschen), Kontakte zum Militär des Gastlandes aufzunehmen und zu halten.

Auch die Reisen, die der Angeklagte als Vertreter des Volksbunds Kriegsgräberfürsorge nach Russland unternahm, werden ihm zum Vorwurf gemacht. Er war nach Kaliningrad gefahren, um sich um deutsche Soldatengräber aus dem Ersten Weltkrieg zu kümmern …

Ein weiterer Anklagepunkt lautet dem Mindener Tagblatt nach, dass er "den Russen private Kontaktdaten von hochrangigen Angehörigen der Bundeswehr und aus der Wirtschaft" verschafft habe. Dabei wird angeführt, dass der Diplomat der Bundeswehr im Außenwirtschaftsausschuss der IHK Düsseldorf sowie in einem Außenhandelsverband tätig gewesen. Zumindest, was den Umgang mit Kontaktdaten "aus der Wirtschaft" betrifft, hätte es sich damit um eine normale Ausübung seiner Verbandstätigkeit im Interesse der Mitglieder gehandelt.

Als Vertriebsleiter war der Angeklagte für Russland, die Ukraine und das Baltikum zuständig, und es wird bei solchen Tätigkeiten selbstverständlich erwartet, dass Kontakte zu möglichen Kunden angemessen gepflegt werden. Die Firma stellte laut RP-Online "Präzisionsanlagen zum Auftragen von Klebstoffen, Dichtstoffen und Beschichtungen" her; es ist also nicht auszuschließen, dass auch die Vertriebsinteressen der Firma einer der Gründe waren, warum er Kontakte zum russischen Militärattaché hielt.

Die Tagesschau hob besonders hervor, dass er Informationen über Verluste von Arbeitsplätzen aufgrund der Sanktionen weitergeleitet hat, und zitierte zusätzlich eine Aussage des Richters, die andeutet, was dieses Gericht bereits als Spionage betrachtet. "Er hat aber eine Art Dienstleistung erbracht – Informationen zusammengestellt, seine Expertise eingebracht, auch Meinungen und persönliche Angaben gemacht", entgegnete Richter van Lessen. Diese Informationen seien doch dazu geeignet gewesen, beim russischen Sender "Russia Today" eingesetzt zu werden."

Das Urteil soll im Dezember fallen. Es wird, das legen die Vorwürfe nahe, nicht nur über die Zukunft des Angeklagten entscheiden, sondern auch, ob die Definition einer Spionagetätigkeit deutlich erweitert wird.

Sämtliche Paragrafen des Strafgesetzbuches, in denen es um Spionage oder Verrat geht, beziehen sich auf geheime Informationen. Ein Vorwurf, der in diesem Fall nicht einmal erhoben wird. Der § 99 StGB, Geheimdienstliche Agententätigkeit, ist der einzige, der nicht explizit auf die Weitergabe von klassifizierten Informationen beschränkt ist, er setzt allerdings eine wissentliche Tätigkeit explizit voraus. Für einen besonders schweren Fall wäre es aber zusätzlich erforderlich, dass geheime Informationen weitergegeben, eine "verantwortliche Stellung" missbraucht oder ein besonders schwerer Schaden für die Bundesrepublik herbeigeführt wurde.

Nach Angaben der Süddeutschen sei "der MAD ihm 2018 auf die Schliche gekommen". Sollte diese Information zutreffen, dann hat sich der MAD bereits vor vier Jahren um die Überwachung von Kontakten bemüht, die zum damaligen Zeitpunkt als normaler gesellschaftlicher Umgang hätten gelten müssen.

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