Deutschland

Aufrüstung: Klingbeils Neuverschuldung verstößt gegen eigene Bund- und Ländervorgaben

Der Finanzplan der Bundesregierung für Bundeswehr und Aufrüstung bringt den Bundeshaushalt in Konflikt mit den gemeinsamen Finanzregeln von Bund und Ländern. Sparauflagen oder gar andere Konsequenzen drohen Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) allerdings nicht.
Aufrüstung: Klingbeils Neuverschuldung verstößt gegen eigene Bund- und Ländervorgaben© Urheberrechtlich geschützt

Die Finanzplanung der Bundesregierung verstößt gegen die haushaltspolitischen Vorgaben, auf die sich Bund und Länder gemeinsam verständigt haben. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung am Montag unter Berufung auf den aktuellen "Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat", den Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) an die Länderressorts geschickt hat. Ursache sind die milliardenschweren Ausgaben für die Aufrüstung, insbesondere der Bundeswehr, aber auch für die NATO.

Demnach kann der Bund in diesem und im kommenden Jahr eines von vier Stabilitätskriterien nicht einhalten, ab 2028 sollen es durchgängig drei sein. Formal müsste daher der Stabilitätsrat prüfen, ob dem Bund eine "Haushaltsnotlage" drohe, wie das Finanzministerium in dem Bericht selbst einräumt. Theoretisch könnte das Gremium im Anschluss Sparauflagen verhängen.

Um herauszufinden, ob der Bund oder ein Land durch die neueste Schuldenorgie aus Berlin in finanzielle Schieflage geraten könnte, greift der Stabilitätsrat auf vier Kennziffern zurück: den um Konjunktureinflüsse bereinigten Saldo aus Einnahmen und Ausgaben, den Anteil der Ausgaben, der über Kredite finanziert werden muss, die Höhe der Zinskosten im Verhältnis zu den Steuereinnahmen und die Gesamtverschuldung gemessen an der Wirtschaftsleistung.

Bislang gab es für die Bundesregierung in allen vier Bereichen stets grünes Licht. Doch das ändert sich nun. Nur bei der allerersten Kennziffer, dem Finanzierungssaldo, gibt es keine Probleme.

Klingbeil habe bei einem Treffen mit seinen Länderkollegen Anfang vergangener Woche nun selbst eingeräumt, dass die Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2030 "Auffälligkeiten" aufweise. Der umstrittene Minister könne jedoch auf einen sogenannten "Sonderfaktor" verweisen, den auch die meisten Länder anerkennen würden: Die Kennziffern des Bundes stünden teilweise deshalb auf Rot, weil die Regierung seit 2025 zusätzlich zweistellige Milliardenbeträge pro Jahr in die Bundeswehr investiere – dazu gezwungen hat sie allerdings niemand.

Nach dem Grundgesetz dürfen die dafür nötigen Mittel über Kredite außerhalb der Schuldenbremse aufgenommen werden. Rechtlich sei Klingbeils Vorgehen damit nicht zu beanstanden, es wirke sich aber auf zentrale haushaltspolitische Prüfzahlen aus. Die EU-Kommission, die ebenfalls die Haushalte der Mitgliedstaaten überwacht, hat für überplanmäßige Verteidigungsausgaben eine Ausnahmeregel geschaffen, von der  die Bundesregierung wie kaum ein zweites Land zulasten künftiger Generationen Gebrauch macht.

Im Kontrollverfahren zwischen Bund und Ländern fehlt eine solche Ausnahme aus guten Gründen bislang, allerdings verschiebt sich die so wichtige Finanz- und Schuldenpolitik ohnehin immer stärker von Berlin nach Brüssel. Eine "Anpassung" an die EU-Norm sei darüber hinaus "schlicht versäumt" worden. Statt den "Evaluationsausschuss" des Stabilitätsrats einzuschalten, solle das inländische Regelwerk nun in einem "Expressverfahren" an EU-Vorgaben durchgeboxt werden. Wenn das der Fall sein sollte, könnte die Neuregelung bei der nächsten Sitzung des Stabilitätsrats am 3. Dezember beschlossen werden. Das Subsidiaritätsprinzip hätte sich dann wieder einmal noch weiter weg von den Bundesländern hin zum Bund und vor allem zur EU verschoben – der deutsche Wähler hätte dann noch weniger Mitspracherecht zum Thema Aufrüstung als ohnehin schon.

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