Deutschland

Musk gegen Niedersachsen: Prozess gegen Internetzensur

Ein kleiner Prozess vor dem Verwaltungsgericht Hannover: X klagt gegen die Landesmedienanstalt, weil diese forderte, einen Post zu löschen. Aber hinter dem Verfahren stecken eine Reihe wichtiger Fragen, und X ist ein Gegner mit sehr tiefen Taschen.
Musk gegen Niedersachsen: Prozess gegen Internetzensur© VG Hannover

Dieses Mal läuft das Verfahren andersherum – üblicherweise werden in Deutschland Menschen verklagt, die eine missliebige Äußerung in sozialen Netzen tätigen. Aber in diesem Fall wird das Land Niedersachsen verklagt, vom Kurznachrichtendienst X.

Auslöser war ein Post des emeritierten Wirtschaftsprofessors Stefan Homburg, der im Jahr 2024 im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft den Satz zitierte, für den Björn Höcke wegen Verwendung einer SA-Parole verurteilt worden war: "Alles für Deutschland". Im Jahr 2025 wurde Homburg deshalb ebenfalls verurteilt, obwohl er den Satz als Zitat verwendet hatte. Homburg, der bereits aus Corona-Zeiten als streitbarer Bürger bekannt ist, ging in die nächste Instanz.

X kam ins Spiel, als die Landesmedienanstalt Niedersachsen den Konzern mit einem Bescheid aufforderte, Homburgs Nachricht zu löschen. Dagegen klagte Musks Unternehmen. Erstens sei der Post durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Zweitens hätte sich die Landesmedienanstalt an den Verfasser wenden müssen. Und drittens sei auch innerhalb der EU nach dem Digital Services Act nicht Deutschland zuständig, sondern Irland, wo sich der Sitz des Konzerns in Europa in Dublin befinde.

Homburg selbst hat noch vor dem Prozess das Verfahren kommentiert:

Interessant an diesem Verfahren ist, dass beide mittlerweile Beteiligten – sowohl Homburg als auch Elon Musks Internetkonzern – kaum vorzeitig aufgeben werden. Viele Urteile zum Thema Meinungsfreiheit bleiben nur deshalb bestehen, weil die Betroffenen nicht die Mittel haben, bis in höchste Instanzen durchzuhalten, die doch gelegentlich gegen die Zensur urteilen. In diesem Fall ist das anders. Und es ist durchaus denkbar, dass X ein Interesse daran hat, dieses Verfahren notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof durchzuziehen – schließlich bietet sich hier eine Gelegenheit, den Digital Services Act selbst anzugreifen.

Eine weitere Frage, die gewissermaßen mitverhandelt wird, ist die Rolle, die in den vergangenen Jahren den Landesmedienanstalten zugewiesen wurde, und die, wie inzwischen bekannt wurde, unter anderem durch KI-Überwachung deutscher Meinungsäußerungen umgesetzt wird: Gibt es einen Rechtsgrund, aus diesen Anstalten Zensurzentralen zu machen, um Meinungsäußerungen im Internet einzuschränken? Das Thema betrifft unter anderem hunderte alternativer Medien, die durch diese Einrichtungen überwacht werden. Dass ein Riesenkonzern wie X jetzt gegen diese Struktur vorgeht, ist in diesem Zusammenhang nicht zu unterschätzen.

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