Razzia bei CSU-Vize Georg Nüßlein
Mehrere Dutzend bayerische Polizisten, Steuerfahnder und Mitarbeiter des Landeskriminalamtes haben heute auf Begehren der Generalstaatsanwaltschaft München insgesamt 13 Objekte in Deutschland sowie Liechtenstein nach Beweismitteln durchsucht, darunter auch das Büro des CSU-Vize-Fraktionschefs Georg Nüßlein. Der Vorwurf lautet: Verdacht der Bestechlichkeit. Der Sprecher der Münchner Generalstaatsanwaltschaft, Dr. Klaus Ruhland zu RT DE:
"Die Generalstaatsanwaltschaft München führt ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gegen zwei Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken. Auf die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen."
Laut Informationen der Sender RTL und ntv wird Nüßlein vorgeworfen, gegen Provision einen Maskenhersteller an die Bundes- sowie die bayerische Landesregierung vermittelt zu haben.
Die angefallenen Steuern habe er angeblich auf die Provision nicht gezahlt. RTL berichtet von einem Geschäftsvolumen von 600.000 Euro. Es geht um den Anfangsverdacht der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern.
Der Bundestag hatte die Immunität von Nüßlein aufgehoben. Nüßlein ist als Gesundheitsexperte der CSU auch für den Klimaschutz zuständig. Nach seinem Abschluss an der Uni Augsburg zum Diplom-Kaufmann promovierte er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Seit 2002 ist er im Bundestag und vertritt den Wahlkreis Neu-Ulm. Erst 2014 wurde er zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt. Für sein politisches und ehrenamtliches Engagement erhielt er das Bundesverdienstkreuz. Die Abgeordnetenentschädigung – also monatliche Diäten – beträgt seit dem 1. Juli 2019 monatlich 10.083,47 Euro.
Mehr zum Thema - Polizei registriert hunderte Straftaten in und um den Deutschen Bundestag
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.