Jens Rommel, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, hat bereits am 7. September 2026 Anklage gegen die 56-jährige Deutsch-Ukrainerin Ilona W. erhoben. Dies teilte die Bundesanwaltschaft in einer heute veröffentlichten Stellungnahme mit. Der Generalbundesanwalt ist zuständig für Staatsschutzdelikte, Terrorismus, Spionage und Kriegsverbrechen.
Die Anklage beinhaltet den Vorwurf der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Zuständig für das Verfahren ist der Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin. Ob die Anklage zugelassen wird und wann es gegebenenfalls zum Prozess kommt, ist noch nicht bekannt.
Die Anklageschrift umfasst insgesamt 74 Seiten. Auf eine Anklage wegen Spionage in einem besonders schweren Fall hat die Justizbehörde verzichtet. Anfänglich stand auch diese Beschuldigung im Raum. Die Höchststrafe für geheimdienstliche Agententätigkeit beträgt zehn Jahre Haft.
Der Bundesanwaltschaft zufolge besteht ein hinreichender Verdacht, dass die seit ihrer Festnahme am 21. Januar 2026 in Untersuchungshaft befindliche Ilona W. für den Geheimdienst einer fremden Macht tätig war. Im weiteren Text nimmt das Schreiben Bezug auf den Vorwurf einer Agententätigkeit im Interesse der Russischen Föderation.
Die Anklage bezichtigt Ilona W., die in Berlin eine Marketing-Agentur betrieb und Vorsitzende eines Vereins zur Völkerverständigung (in der Sprache der Bundesanwaltschaft: eines Lobbyvereins) war, sie habe spätestens seit 2023 Kontakt zu einem hauptamtlichen Geheimdienstmitarbeiter in der russischen Botschaft unterhalten. Laut Informationen des Tagesspiegels handelt es sich bei dem Verein um die "Bundesvereinigung binationaler Gesellschaften e. V.".
Den Berliner Botschaftsmitarbeiter (und aus der Sicht der Bundesanwaltschaft Geheimdienstoffizier) habe die weitreichend in militärische und politische Kreise vernetzte Beschuldigte jahrelang mit zahlreichen Hinweisen auf "hochkarätige Veranstaltungen" versorgt. Ob diese Veranstaltungshinweise öffentlich zugänglich waren oder der Geheimhaltung unterlagen, lässt die Bundesanwaltschaft in der Pressemitteilung offen.
Dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zufolge hat Ilona W. dafür Sorge getragen, dass der namentlich nicht genannte Botschaftsmitarbeiter und mutmaßliche Geheimdienstler diesen Veranstaltungen beiwohnen konnte. Dies sei teilweise unter falschem Namen geschehen.
Dadurch habe es Ilona W. ihrem angeblichen Kontaktmann vom russischen Geheimdienst ermöglicht, "für nachrichtendienstliche Zwecke ein eigenes Netzwerk aufzubauen". Zur Anbahnung von Kontakten und zur Identifikation möglicher Zielpersonen habe Ilona W. auch selbst an den genannten Veranstaltungen teilgenommen.
Als zweiten Vorwurf stellt die Bundesanwaltschaft in den Raum, dass Ilona W. versucht habe, Mitarbeiter des Bundesministeriums der Verteidigung und der Rüstungsindustrie "für ihre Zwecke zu gewinnen".
Drittens habe der russische Führungsoffizier seine Agentin Ilona W. damit beauftragt, Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik sowie zur Rüstungsindustrie zu sammeln. Ein besonderer Schwerpunkt dieser Tätigkeit habe auf dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine gelegen.
Keine Angaben machte die Bundesanwaltschaft dazu, ob auch gegen die zwei Mitbeschuldigten von Ilona W. Anklage erhoben wird. Bei beiden Männern hatten im Januar 2026 Hausdurchsuchungen stattgefunden. Sie blieben jedoch auf freiem Fuß.
Die Festnahme von Ilona W. im Januar dieses Jahres hatte für Aufsehen gesorgt und auch zu diplomatischen Verwicklungen geführt. Damals wies das Auswärtige Amt einen russischen Diplomaten – laut Spiegel-Bericht den stellvertretenden Militärattaché der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin – aus. Der Vorwurf: "Spionage unter dem Deckmantel des Diplomatenstatus". Der russische Botschafter Sergei Netschajew wurde ins Auswärtige Amt einbestellt.
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