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Krim-Parlament: Übergabe der Halbinsel an ukrainische SSR rechtlich nicht formalisiert

Laut dem Krim-Parlament war der Prozess der Übergabe der Halbinsel an die Ukrainische SSR im Jahr 1954 nicht rechtlich formalisiert und wies eine Reihe von schwerwiegenden Verstößen auf. Die Übertragung war daher illegal.
Krim-Parlament: Übergabe der Halbinsel an ukrainische SSR rechtlich nicht formalisiertQuelle: Sputnik © Konstantin Michaltschewski

Der Chef des Krim-Parlaments, Wladimir Konstantinow, hat die Abtretung der Halbinsel an die Ukrainische SSR im Jahr 1954 als illegal bezeichnet. Der Beamte wies darauf hin, dass das Verfahren der Übertragung der Krim an die Ukrainische SSR im Jahr 1954 nicht rechtlich formalisiert worden sei. Bei dem Prozess seien grobe Verstöße begangen worden. Konstantinow führt weiter aus:

"Ein genauerer Blick auf diese Frage zeigt, dass wir die Russische Föderation nie verlassen haben, deren Grenzen sich 1954 und damit auch 2014 nicht geändert haben. Das heißt, der Prozess unserer Aufnahme und Übergabe war nicht nur eine eklatante Missachtung des politischen Willens der Krim-Bevölkerung, er war auch rechtlich nicht formalisiert."

Nach Ansicht von Konstantinow werde es nicht so viel Zeit in Anspruch nehmen, wie es auf den ersten Blick scheinen möge, um eine Begründung für die Aufhebung des Beschlusses über die Überführung der Krim in die Ukrainische SSR vorzubereiten. Weiter hieß es:

"Die begangenen Verstöße sind so grob und eklatant, dass wir uns immer noch fragen, wie das geschehen konnte. Aber es war der Fall."

Ferner wies der Krim-Beamte darauf hin, dass die Gremien, die die Übergabe der Krim von einer Republik in eine andere beschlossen haben, nicht über die Befugnis dazu verfügt hätten. Erstens sei dies damit vergleichbar, als ob der Staatsrat der Krim beschließen würde, Texas Mexiko zu übergeben. Zweitens hätten die Obersten Räte der Republiken überhaupt nicht darüber entschieden, hieß es. Der Parlamentschef präzisierte:

"Und drittens wurden die Grenzen der Unionsrepubliken nach der Änderung der 'Zugehörigkeit' der Krim nicht diskutiert und markiert, und das ist der entscheidende Punkt beim Treffen einer solchen Entscheidung. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass die in der Verfassung der UdSSR vorgesehenen Volksabstimmungen nicht durchgeführt wurden."

Überdies erinnerte Wladimir Konstantinow daran, dass es bei der Überführung der Krim in die Ukrainische SSR kein Dokument gab, das Garantien für den Schutz der kulturellen, sprachlichen und regionalen Traditionen enthielt. Er schlussfolgerte:

"All dies ist nur ein kleiner Teil der Verstöße, die begangen worden sind. Und auf dieser Grundlage ist die Krim nach der vor 1954 geltenden Gesetzgebung Teil Russlands, aus dem es nie ausgetreten ist."

In dieser Woche ordnete Konstantinow an, eine Anfrage beim russischen Verfassungsgericht einzureichen, um das Dekret von 1954 über die Angliederung der Halbinsel an die Ukraine zu kippen.

Die Krim gehörte bis zum 19. Februar 1954 zur RSFSR (Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik), als das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR einen Erlass zur Überführung der Halbinsel in die Ukrainische SSR verabschiedete. Der Erlass wurde vom sowjetischen Ersten Sekretär Nikita Chruschtschow initiiert, der lange Zeit in der Ukraine tätig war. Nach dem Zusammenbruch der UdSSR blieb die Halbinsel de facto Teil der Nachbarrepublik.

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