Klageverfahren gegen Asylentscheidungen dauern wieder länger

Nach mehreren Jahren des Rückgangs dauern Klageverfahren gegen Asylentscheidungen in der BRD wieder länger. Das ergab eine Anfrage der Linkspartei. Ursache ist demnach die steigende Zahl solcher Klagen. Die Verfahrensdauer unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich.

Die Fraktion der Linkspartei im deutschen Bundestag hatte sich unter Federführung der Abgeordneten Clara Bünger in einer Anfrage nach der Dauer von Klageverfahren gegen Asylentscheidungen erkundigt. Die Antwort der Bundesregierung liegt nunmehr der Deutschen Presse-Agentur vor. Demnach haben sich die Asylklageverfahren wieder verlängert, nachdem ihre Dauer in den vergangenen Jahren zurückgegangen war.

Im ersten Halbjahr des Jahres 2026 dauerten Klageverfahren gegen Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor deutschen Gerichten durchschnittlich 15,3 Monate. Im Vorjahr waren es noch lediglich 14,3 Monate gewesen, wobei allerdings die Daten für den Dezember 2025 nicht mit eingerechnet sind.

Auch wenn die Dezember-Daten nicht vorlagen, wird klar: Asylklageverfahren dauern in der BRD bis zum Gerichtsurteil wieder länger. In den vorausgehenden vier Jahren war dagegen die Verfahrensdauer gesunken. Die durchschnittliche Verfahrensdauer hatte im Jahr 2021 noch 26,5 Monate betragen, im Jahr 2024 waren es im Schnitt 16,7 Monate, die die Gerichte für die Entscheidung über Klagen zu Asylerstanträgen oder Folgeanträgen benötigten.

Dabei sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern hinsichtlich der Verfahrensdauer teils erheblich. In Sachsen dauerte ein Asylklageverfahren im ersten Halbjahr 2026 durchschnittlich mehr als doppelt so lange wie in Rheinland-Pfalz.

Bis zum Urteil in einem Asylklageverfahren brauchten die Gerichte im Freistaat Sachsen 20,4 Monate, in Niedersachsen betrug die Verfahrensdauer 20 Monate. In Rheinland-Pfalz kam es dagegen bereits nach 9,2 Monaten zu einer Entscheidung, in Bayern nach 10,7 Monaten. Allerdings hat sich die Verfahrensdauer auch in Rheinland-Pfalz verlängert. Im Jahr 2023 hatte dort ein Asylklageverfahren im Durchschnitt lediglich fünf Monate gedauert.

Die Ursache für die längere Dauer der Verfahren im ersten Halbjahr 2026 liegt nach Einschätzung der Bundesregierung in der steigenden Zahl solcher Klagen. Auch komme es vor, dass an bestimmten Verwaltungsgerichten besonders viele Klagen von Asylbewerbern aus einem bestimmten Herkunftsland anhängig seien. Bei Herkunftsländern, in denen die Lage komplex sei, verzögere sich dadurch das Gerichtsurteil.

So habe es etwa im November 2025 über das ganze Bundesgebiet verteilt besonders viele Asylklageverfahren von Türken gegeben, während im Bundesland Sachsen im gleichen Zeitraum Venezolaner gegen einen negativen Asylbescheid des BAMF geklagt hätten.

Die Fragestellerin Bünger erklärt sich den Anstieg der Asylklageverfahren damit, dass die Behörde im vergangenen Jahr häufiger Asylanträge von Menschen aus Ländern abgelehnt habe, in denen sich die Menschenrechtslage verschlechtert habe. So hätten die Gerichte im Falle einer Klage ungefähr jeden zweiten Asylbescheid in Bezug auf das Herkunftsland Iran korrigiert.

Zum Stichtag 15. August lagen den Verwaltungsgerichten bundesweit 196.315 Asylklagen vor. Meist handelt es sich bei den Klägern um Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, manchmal auch um Asylbewerber mit subsidiärem Schutz, die einen Familiennachzug durchsetzen wollen. Die Bundesländer versuchen teilweise, mithilfe von mehr Personal und spezialisierten Kammern die Asylklageverfahren zu beschleunigen.

Eine gegenläufige Tendenz ist bei den Asylverfahren beim BAMF selbst zu beobachten. Im Gegensatz zu den gerichtlichen Klageverfahren wurden sie im ersten Halbjahr 2026 zügiger bearbeitet. Die Bearbeitung eines Asylantrags dauerte durchschnittlich 11,3 Monate und damit fast einen Monat weniger als im Vorjahr, als sie 12,2 Monate in Anspruch nahm. Der Rückgang ist damit zu erklären, dass das BAMF im Jahr 2025 besonders viele schon ältere Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen bearbeitet hatte.

Mehr zum Thema ‒ Abschiebungen und Gerechtigkeit