Ex-Tagesspiegel-Chef wegen KI-Texten kaltgestellt

Plötzlich wird das Thema "Künstliche Intelligenz" sehr sichtbar: Zwei prominente Fälle werfen die Frage auf, ob und wann KI-generierte Texte gekennzeichnet werden müssen. Nach der Politik hat es nun auch einen ehemaligen Tagesspiegel-Chefredakteur erwischt.

Es ist der zweite Vorfall mit künstlich erzeugten Texten binnen weniger Tage: Der Tagesspiegel wird "die publizistischen Aktivitäten von Stephan-Andreas Casdorff [...] bis auf Weiteres beenden". Der Grund? Er hatte Texte vollständig von einer Künstlichen Intelligenz (KI) verfassen lassen. Die Redaktion wusste davon nichts.

Die entsprechenden Texte seien vorerst offline genommen worden, so der Tagesspiegel, der wie die Zeit und die Wirtschaftswoche der Holtzbrinck-Gruppe gehört.

Der 67-jährige Casdorff, bereits seit 1999 beim Tagesspiegel, von 2004 bis 2018 dortiger Chefredakteur und von 2018 bis 2024 einer der Herausgeber, erklärte, er habe "einen Riesenfehler gemacht, dem Haus geschadet und mir". Er hätte die Texte entsprechend kenntlich machen müssen.

Der Tagesspiegel erklärte zu dieser Entwicklung, es gehe "um den Kern der journalistischen Glaubwürdigkeit, die wir durch das seit einigen Wochen wiederholte Verwenden von KI-erstellten Meinungstexten gefährdet sehen". Das Blatt will jetzt auch andere Texte auf Autorenschaft durch Künstliche Intelligenz prüfen lassen.

Im Zusammenhang mit dem Tagesspiegel ist bisher die Frage noch nicht aufgetaucht, ob sich ein Journalist, der ein Erzeugnis Künstlicher Intelligenz als seines anbietet, strafrechtlich des Betrugs schuldig macht. Aber das dürfte bei künftigen Fällen, insbesondere wenn es sich nicht um ehemalige Herausgeber handelt, bald der Fall sein.

Die Frage der politischen Verantwortung wurde bereits aufgeworfen: Vom Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt war bereits Ende letzter Woche bekannt geworden, dass er ganze Reden von KI schreiben ließ. Der Vorwurf stammte vom Internet-Portal FragDenStaat. Seitdem wurden sämtliche Staatskanzleien befragt, wie sie es denn mit dem Einsatz von KI hielten, worauf sie überwiegend betonten, sie nur zur Recherche einzusetzen ‒ die echten Reden würden frei gehalten.

Auch hier dürfte demnächst dieselbe Frage in Bezug auf Reden im Bundestag aufgeworfen werden.

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