Deutschland

"Handverlesenes" Führungspersonal: Posten-Klüngel auch im Justizministerium

Was Habeck kann, kann ich schon lange, dachte sich wohl Bundesjustizminister Marco Buschmann bei der aktuellen Besetzungspolitik in seinem Ministerium. Laut einem CDU-Politiker vergibt der FDP-Minister dabei Stellen ohne Ausschreibung.
"Handverlesenes" Führungspersonal: Posten-Klüngel auch im JustizministeriumQuelle: www.globallookpress.com © Britta Pedersen

Anfang April wurde durch eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei zuständigen Mitarbeitern im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Berlin bekannt, dass Bundesminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) zumindest auffällige Auswahlkriterien bei der Besetzung von Referatsleiter-Posten pflegt.

Ein Artikel der Bild lenkt nun den Fokus auf das gut 3,5 Kilometer entfernte Bundesministerium der Justiz. Der diesbezügliche Titel lautet: "Führungspersonal 'handverlesen' – Justizminister vergibt Stellen ohne Ausschreibung." Fragen zum bekanntgewordenen Prozedere bei der Mitarbeiterauswahl im Buschmann-Ministerium beantwortet der CDU-Rechtspolitiker Martin Plum. Dieser fasst zusammen:

"Nicht nur bei Robert Habeck, sondern auch bei Marco Buschmann wird das Führungspersonal lieber handverlesen. Statt in einem geordneten Verfahren werden Spitzenpositionen auch im Bundesjustizministerium immer öfter ohne Ausschreibung besetzt."

Laut einer der Bild-Redaktion vorliegenden Liste wurden demnach "insgesamt 19 Posten ohne Ausschreibung vergeben, darunter vier Abteilungsleiterposten". Bezüglich einer Anfrage der CDU/CSU-Fraktion stellte die Pressestelle von Minister Buschmann nun fest, dass "laut Bundesbeamtengesetz Stellen grundsätzlich – eigentlich –  auszuschreiben" seien. Diese Verpflichtung gelte jedoch "unter anderem nicht für Stellen der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in den Bundesministerien", so das Ministerium.

In dem Bild-Artikel heißt es weiter die Beantwortung zitierend:

"Zudem sei es erlaubt, von einer Ausschreibung 'allgemein oder in Einzelfällen' abzusehen, 'wenn Gründe der Personalplanung oder des Personaleinsatzes entgegenstehen und es sich nicht um Einstellungen handelt'. Der Tatbestand ist weiterhin erfüllt, 'wenn für einen Beförderungsdienstposten nur eine bestimmte Person mit dafür ausgewiesener besonderer Qualifikation infrage kommt'."

Im Rahmen einer themenbezogenen Bild-Anfrage erfolgte die aufschlussreiche Erklärung des Justizministeriums, dass bei den möglichen Postenbesetzungen in Betracht gezogen würde, ob die Auserwählten das "politische Vertrauen der Staatsführung genießen, politische Vorgaben in gesetzeskonformes und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln umzuwandeln". Der Bild-Artikel kommentiert diesbezüglich: "Und das heißt hier: das politische Vertrauen von Herrn Minister – genießen". Die abschließende Rechtfertigung des Ministeriums lautet:

"Diese gesetzlich anerkannte Besonderheit des Amtes rechtfertigt es, Abteilungsleitungsstellen nicht auszuschreiben."

CDU-Rechtspolitiker Plum resümiert, dass der Verdacht nahe liege, dass "das Personal auch hier mehr nach politischer Einstellung als nach fachlicher Eignung ausgewählt wird". Der befragte Mainzer Politologe Prof. Jürgen Falter kommentiert ergänzend: "Solche Stellen sollten in alter Beamtentradition strikt nach Qualifikation und nicht nach politischer Haltung besetzt werden."

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